Allgemeine Reisebedingungen
Die EUROVAPOR haftet gegenüber Ihnen für eine gewissenhafte Vorbereitung und Organisation der Reise, für eine nach bestem Wissen erfolgte Beschreibung der angebotenen Leistungen zum Zeitpunkt der Drucklegung des Prospektes und für eine sorgfältige Auswahl und Ueberwachung der Leistungsträger (Beförderungsunternehmen, Hotels etc.)
Die EUROVAPOR haftet für die von Ihnen bei der Durchführung der Reise erlittenen Schäden, soweit sie die Folge des Ausbleibens einer versprochenen Leistung sind oder es sich um eine Leistungsänderung handelt, die einen Minderwert gegenüber der ursprünglichen Beschreibung darstellt. Die Haftung ist, gleich aus welchem Rechtsgrunde, in ihrer Höhe auf die des Reisepreises begrenzt und erfasst nur den unmittelbaren Schaden.
Die EUROVAPOR haftet nicht bei:
Epedemien, Naturkatastrophen und Havarien oder technischen Defekte an Transportmittel und Schäden, die durch das Verhalten des Reiseteilnehmers verursacht worden sind. Für schuldhaftes Verhalten Dritter (z.B. Beförderungsunternehmer, Hotels, Fahrzeugvermittler) kann keine Haftung übernommen werden. Solche Drittunternehmen haften gegenüber Ihnen direkt. Wir sind Ihnen aber gerne behilflich bei der Wahrung Ihrer Interessen.
Was geschieht bei Reklamationen?
Sämtliche Beanstandungen während einer Reise sind unverzüglich an Ort und Stelle unserer Reiseleitung und dem Leistungsträger bekanntzugeben, welche von uns beauftragt sind, für die Behebung der Mängel besorgt zu sein. Sie sind jedoch nicht berechtigt, in unserem Namen Ansprüche zu anerkennen. An- sprüche müssen spätestens innerhalb einer Frist von 4 Wochen nach der Reise schriftlich uns gemeldet werden. Ansonsten erlischt jeder Schadenanspruch.
Vorbehalt: Nicht-Durchführung der Fahrten bei unvorhergesehenem technischem Problem oder ungenügender Beteiligung.
Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Arbon TG. Es gilt Schweizerisches Recht.